Neue Corona-Regeln
Corona-Regeln
Ab heute, 30.11.2022, gelten neue Corona-Regeln in NRW. Für Menschen, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden, endet die Isolationspflicht automatisch nach fünf Tagen. Infizierte müssen sich, sobald sie ein positives Ergebnis eines Schnelltests oder PCR-Tests haben, für fünf Tage in Isolation begeben. Gerechnet wird ab dem ersten positiven Schnell- oder PCR-Test. Der Tag der Testung wird laut NRW-Gesundheitsministerium nicht mitgerechnet. Es entfällt die bisherige Pflicht zur Freitestung. Wir folgen als Schule der Empfehlung des Gesundheitsministers Karl-Josef Laumann und setzen auf Ihre Eigenverantwortung: „Wer nach Ablauf der 5-Tages-Frist weiter positiv getestet wird, sollte auf Kontakte verzichten und wo nötig Maske tragen.“ Das bedeutet für uns als Schule, dass Sie nach fünf Tagen selbst entscheiden, inwiefern Ihr Kind wieder schulfähig. Wir stellen Ihnen über Ihre Kinder weiterhin Selbsttests zur Verfügung und empfehlen weiterhin bei Symptomen und im Fall einer Erkrankung am Ende der Isolationszeit, einen Selbsttest zu Hause durchzuführen. Bei Kindern mit bestehender Symptomatik und/oder positivem Selbsttest nach Ende der Isolationszeit können Sie Ihr Kind auch ohne ärztliches Attest über die fünf Tage hinaus krankmelden und entschuldigen.
Den genauen Wortlaut der Schutzverordnung können Sie hier nachlesen:
https://www.schulministerium.nrw/aktuelles-zum-schulbetrieb-und-corona