Aktuelle Corona-Vorgaben

Liebe Eltern,

liebe Schülerinnen und Schüler,

wir begrüßen Sie ganz herzlich zum Beginn des neuen Schuljahres am kommenden Mittwoch, 10.08.2022, und wünschen allen einen guten und erfolgreichen Start.

Insbesondere für unsere neuen Schülerinnen und Schüler der 5. Klassen beginnt ein spannender Lebensabschnitt. Dieser Jahrgang wird mich als neuen Schulleiter besonders begleiten, da wir gemeinsam am Gymnasium Heißen starten. Nähere Informationen zum ersten Schultag der Klasse 5 stehen auf der Homepage zur Verfügung.

Des Weiteren möchten wir einige Hinweise zu den aktuellen Corona-Vorgaben weitergeben.

Die Schulministerin, Frau Feller, hat sowohl an die Schülerinnen und Schüler als auch an die Eltern einen Brief aufgesetzt, den wir hier auf der Homepage zur Verfügung stellen. Der Brief informiert über die grundsätzliche Ausrichtung der neuen Landesregierung in Bezug auf die Corona-Schutzmaßnahmen.

Darüber hinaus gibt es einen neuen Handlungsleitfaden für die Schulen aus dem sich folgende Regelungen und Empfehlungen ergeben:

Um den Schutz aller am Schulleben Beteiligten zu gewährleisten, ist es ab dem ersten Unterrichtstag nach den Sommerferien umso wichtiger, dass niemand mit Symptomen, die auf eine COVID-19-Infektion hindeuten, die Schule aufsuchen sollte, ohne vorher zu Hause einen Antigenselbsttest durchgeführt zu haben.

Am ersten Unterrichtstag erhalten zudem alle Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, sich in der Schule mit einem Antigenselbsttest zu testen. Danach testen sich die Schülerinnen und Schüler anlassbezogen und grundsätzlich auf freiwilliger Basis zu Hause. Dabei gilt grundsätzlich: Bei schweren Erkältungssymptomen ist ein Schulbesuch – selbst bei Vorliegen eines negativen Antigenselbsttests – nicht angezeigt.

Für die kommenden Wochen gelten somit folgende Vorgaben des Schulministeriums:

  • Zum Schutz vulnerabler Personen sind weiterhin bestimmte Schutzmaßnahmen erforderlich. Dazu gehören unter anderem die den Schulen bekannten und erprobten Schutzmaßnahmen, wie Abstandhalten, regelmäßiges Händewaschen und Lüften.
  • Allen Schülerinnen und Schülern sowie allen an Schule Beschäftigten wird empfohlen, freiwillig zu ihrem eigenen Schutz und auch zum Schutz Dritter (insbesondere der vulnerableren Personen) innerhalb von Schulgebäuden eine medizinische Maske oder FFP2-Maske zu tragen. Aus dieser Empfehlung kann keine Verpflichtung zum Tragen einer Maske abgeleitet werden.
  • Alle Schülerinnen und Schülern erhalten an ihrem ersten Unterrichtstag die Möglichkeit, sich in der Schule mit einem Antigenselbsttest zu testen. Sie erhalten im Übrigen Antigenselbsttests, die sie mit nach Hause nehmen und dort anlassbezogen anwenden können, das heißt beispielsweise bei Vorliegen von COVID-19-Symptomen wie Husten, Fieber, Schnupfen, reduzierter Allgemeinzustand, Halsschmerzen, Magen-Darm-Beschwerden, Störung des Geschmacks- und Geruchssinns, Muskelschmerzen, Atemnot oder Herzrasen oder wenn eine haushaltsangehörige Person mit Corona infiziert ist.
  • Des Weiteren erhalten die Schulen Antigenselbsttests, die dazu dienen, anlassbezogen Testungen von Schülerinnen und Schülern durchzuführen, wenn diese während des Unterrichts oder während der Ganztagsbetreuung offenkundige Symptome einer Atemwegsinfektion aufweisen. In diesen Fällen fordert die Lehrerin oder der Lehrer bzw. die verantwortliche Betreuungsperson die Schülerin / den Schüler zu einem Test auf. Auf den Test wird verzichtet, wenn eine Bestätigung vorliegt, dass ein Test mit negativem Ergebnis am selben Tag vor dem Schulbesuch zuhause durchgeführt wurde. Diese Bestätigung muss bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern durch mindestens eine erziehungsberechtigte Person oder durch die volljährigen Schülerinnen und Schüler selbst erfolgen. Nur bei einer offenkundigen deutlichen Verschlechterung der Symptome im Tagesverlauf erfolgt hier eine erneute Testung in der Schule.
  • Besondere Hinweise zu Schülertransport und Maske:
    Für öffentlich zugängliche oder finanzierte Verkehrsmittel, die üblicherweise für den Transport zur Schule, zur Arbeit und zu sonstigen Besorgungen des täglichen Lebens genutzt werden (Busse und Bahnen des öffentlichen Nahverkehrs) schreibt die Coronaschutzverordnung derzeit eine Maskenpflicht vor.

Wir wünschen allen Schülerinnen und Schüler, Eltern sowie den Lehrkräften in den nächsten Wochen, dass sie gesund bleiben.

Mit besten Grüßen

Für das Schulleitungsteam

P. Rodeck

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